Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Dem Geschäftsverkehr zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem Auftragnehmer Pencz Werbetechnik liegen ausschließlich die nachstehenden Bedingungen zu Grunde, soweit nicht im Einzelfall schriftlich besondere Vereinbarungen getroffen werden. Bei Änderung einzelner Klauseln dieser Bedingungen gelten die Übrigen unverändert. Bedingungen des Auftraggebers erlangen auch bei Verweis auf ihre ausschließliche Geltung nur dann Gültigkeit, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Kosten für nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet.

3. Aufträge
  1. Verträge kommen erst durch die schriftliche Angebotsbestätigung des Auftraggebers und die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zu Stande.
  2. Bestellungen über ein Bestellformular aus dem Internet werden nur bearbeitet wenn die AGB´s gelesen und akzeptiert wurden.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Übersendung (und somit Druckfreigabe) daraufhin zu überprüfen, ob der Inhalt einer daraus herzustellenden Sendung gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. im Bereich des Wettbewerbsrechts, des Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechts) verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt. PWT-Druck (Pencz Werbetechnik) ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Daten (eingespeiste oder sonst überlassene Daten) auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen.
4. Lieferung
  1. Nur vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigte Liefertermine sind gültig. Die Lieferfrist beginnt, wenn sämtliche vom Auftraggeber zu erbringenden Vorleistungen sowie die Genehmigung und Freigabe dem Auftragnehmer vorliegen, vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von PWT-Druck (Pencz Werbetechnik).
  2. Betriebsstörungen - sowohl im Bereich des Auftragnehmers als auch in dem eines Lieferanten berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
  3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggebers Eigentum des Auftragnehmers.
5. Termine

Vom Zeitpunkt der Auftragserteilung hat der Auftraggeber vier Wochen Zeit die spezifischen Daten zu liefern. Nach Ablauf dieser Frist hat der Auftragnehmer das Recht, den erteilten Auftrag auszuführen, unabhängig von der spezifischen Datenfüllung. Die Ausführung des Auftrages zu diesem Zeitpunkt hat die Rechnungslegung zur Folge.

6. Zahlung

Zahlungen (Nettopreis zzgl. MwSt.) sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. (Wenn keine andere Zahlungsweise in der Rechnung vereinbart sind).

7. Zahlungsverzug
  1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
  2. Wir berechnen für die 2. Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro und für die 3. Mahnung eine Mahngebühr von 10,00 Euro.
  3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Hierdurch wird die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden nicht ausgeschlossen.
8. Beanstandungen
  1. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie die zur Korrektur übersandten Entwürfe, Texte und Reinausführungen in jedem Fall gemäß dem Vertrag zu prüfen.
  2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
  3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials, sowie Druckerzeugnisse und Waren von Lieferanten, ist der Auftragnehmer insoweit von seiner Haftung befreit, wenn er eigene Ansprüche gegen den Lieferanten an den Auftraggeber abtritt.
9. Verwahrung, Versicherung
  1. Für gelieferte Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienender Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
  2. In jedem Fall haftet der Auftragnehmer für die Beschädigung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.

11. Urheberrecht und Nutzungsrecht
  1. Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag und unterliegt somit dem Urheberrechtsgesetz. Dem Auftraggeber werden für den jeweiligen Zweck nur die Nutzung übertragen.
  2. Diese Arbeiten dürfen ohne Einwilligung des Auftragnehmers nicht verändert bzw. nachgeahmt werden.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Verstoß dieser Bestimmung eine Vertragsstrafe zu verlangen.
  4. Der Auftraggeber gibt die Zustimmung, dass der Auftragnehmer auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweist.
  5. Wenn nicht anders angegeben, unterliegen alle Abbildungen, Firmenbezeichnungen und Logos dem Copyright des jeweiligen Eigentümers.
  6. Das Bildmaterial auf dieser Seite darf nicht ohne ausdrückliche und schriftliche Genehmigung von Pencz Werbetechnik verwendet werden.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenen Verbindlichkeiten ist der Firmensitz des Verkäufers, Pencz Werbetechnik, Gerichtsstand ist Heidelberg, auch dann, wenn der Käufer nicht Vollkaufmann ist und wir unsere Rechte im Mahnverfahren geltend machen müssen.